#Bundeswaldgesetz

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Pressemitteilung, 19. April 2024

Grüne: Bundeswaldgesetz besser machen statt torpedieren!

Antrag der CDU im Oppenauer Gemeinderat lässt Konstruktivität vermissen und steht auf tönernen Füßen

Foto: Günter Albers/Adobe Stock

Oppenau – Als vertane Chance bezeichnet der Grünen-Gemeinderatskandidat Hannes Huber den Antrag der CDU-Fraktion, wonach sich der Gemeinderat Oppenau gegen das geplante Bundeswaldgesetz stellen soll. Anstatt konkret vorzuschlagen, wie einzelne Regelungen im bislang nur als früher Entwurf vorliegenden Gesetz verbessert werden können, lehnt ihn die CDU offenbar rundweg ab und verweigert damit eine Weiterentwicklung des alten Gesetzes von 1975.

Wichtig zu wissen: Die bislang kursierenden inoffiziellen Entwürfe sind noch nicht der so genannte Referentenentwurf und werden zahlreiche Änderungen erfahren, bevor die Beratungen starten. Die heutige Diskussion, wie sie von erklärten Gegnern eines neuen Bundeswaldgesetzes geführt wird, steht daher auf tönernen Füßen.

Wälder mit vielfältigen Funktionen

„Unser Verständnis von Wäldern hat sich in den vergangenen 50 Jahren weiterentwickelt. Wälder sind weit mehr als bloße Holzäcker. Selbstverständlich muss daher auch das Waldgesetz die zahlreichen Funktionen des Waldes in den Blick nehmen – etwa den Klimaschutz, die biologische Vielfalt, die Erholungsfunktion, den Tourismus, die Bedeutung für den Wasserhaushalt und die Luftreinhaltung. Und natürlich – niemand würde das in Abrede stellen – auch die nachhaltige Produktion des Rohstoffs Holz“, sagt Huber.

Dass Kahlschläge eingeschränkt werden, bodenschonend gearbeitet werden soll und die Wälder klimaresilienter und stabiler werden sollen, ist aus Sicht der Grünen wenig skandalös, sondern schlicht sinnvoll – zumal die weit verbreiteten PEFC-Standards das bereits heute beinhalten. Nichtheimische Baumarten sollen weiterhin beigemischt werden dürfen – sogar bis zu 49 Prozent. Die Kritik der CDU zielt daher aus Grünensicht in diesem Punkt ins Leere.
Viele Umweltverbände kritisieren den Entwurf des Bundeswaldgesetzes im Übrigen scharf – wenn auch aus gänzlich anderem Grund als die CDU. Er geht den Naturschutzverbänden nicht weit genug und schütze die Natur – und damit die Lebensgrundlagen aller – zu wenig. Es wird nun Aufgabe der Politik sein, einen für alle Seiten tragbaren Kompromiss zu finden.

Anständige schützen: Regeln brauchen Sanktionsmöglichkeiten

Als unverständlich bezeichnet es Huber, dass die CDU Sanktionsmöglichkeiten des Staates bei Regelverstößen als Misstrauensvotum gegen Forstleute bezeichnet. „Wo es Regeln gibt, braucht es auch Sanktionen. Ein Blitzer oder eine Kontrolle von Tierhaltenden ist auch keine Schikane, sondern dient dazu, schwarze Schafe zur Verantwortung zu ziehen – auch zugunsten der vielen Anständigen, die sich keine unlauteren Vorteile verschaffen“, sagt Huber. Auch Huber geht davon aus, dass in Oppenau die allermeisten Forstleute ihre Wälder auf hohem Niveau bewirtschaften – und daher gar keine Sanktionen zu befürchten haben. Die Waldzustandsberichte von Bund und Ländern zeigen indes deutlich, dass die Wälder insgesamt in kritischem Zustand sind. Es besteht offensichtlicher Handlungsbedarf.

„Ich fordere den Gemeinderat unserer Stadt auf, die Resolution nicht zu unterstützen und stattdessen konkrete Verbesserungen am Gesetzentwurf einzufordern, wo sie nötig und sinnvoll sind. Es sollte uns darum gehen, Gesetzentwürfe durch eine sachliche Beratung in Parlamenten, Verbänden und Gesellschaft besser zu machen“, sagt Huber. Dass es noch Optimierungsbedarf am Entwurf des Bundeswaldgesetzes geben könnte, streitet Huber nicht ab. Diese noch aufzunehmen, sei das Ziel des Gesetzgebungsprozesses in diesem frühen Stadium.


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